Prüfungsordnung

Prüfungsordnung für Richterschüler des SDRV e.V.


 
Voraussetzungen für das Richterschülerexamen

Um ein SDRV Richterschülerexamen ablegen zu dürfen, muss der Kandidat


1. mindestens 18 Jahre alt sein
2. mindestens 2 Jahre in einem registrierten Katzenverein gezüchtet haben
3. SDRV-Mitglied sein
4. die Teilnahme an einem Genetik – Seminar nachweisen können

Das Richterschülerexamen

Das Richterschülerexamen ist eine theoretische Prüfung, die 15 - 20 Fragen über den allgemeinen Verlauf bei Katzenausstellungen und die einfachsten Grundlagen der Katzengenetik beinhaltet. Die Fragen müssen schriftlich beantwortet werden ohne zur Hilfenahme von Büchern oder anderen Hilfsmitteln. Der Kandidat hat zur Beantwortung maximal 3 Stunden Zeit. Das Richterschülerexamen wird anlässlich einer Katzenausstellung unter Aufsicht im Richterraum absolviert.


Die Antworten des Richterschülerexamens werden durch den Zuchtamtsvorsitzenden und durch den 1. oder 2. Vorsitzenden des SDRV überprüft. Ist der Zuchtamtsvorsitzende verhindert, kann er durch einen auf der Ausstellung anwesenden Bewertungsrichter vertreten werden.

Wenn 70% der gestellten Fragen richtig beantwortet sind, hat der Kandidat das Richterschülerexamen bestanden. Das Richterschülerexamen kann bei Nichtbestehen höchstens 2 mal wiederholt werden.

Am Tage des Richterschülerexamens darf der Kandidat seine eigenen Katzen, die in seiner Zuchtgemeinschaft lebenden und die in seinem Haushalt lebenden nur außer Konkurrenz ausstellen.

Der schriftliche Antrag und die dazugehörenden Unterlagen zum Richterschülerexamen müssen 4 Wochen vor Prüfungstermin dem Vorsitzenden des Zuchtamtes vorliegen.
Bei eventuellen Abweichungen beschließt der Vorstand des SDRV. Alle Prüfungsunterlagen werden im Archiv des SDRV abgelegt.


Beschlossen im Juli 1992 Am 19.11.2000 vom erweiterten Vorstand geändert.

Prüfungsordnung für Bewertungsrichter des SDRV e.V.

Voraussetzungen für das Richterexamen

Um ein SDRV Richterexamen ablegen zu dürfen, muss der Kandidat

1. mindestens 21 Jahre alt sein

2. ein SDRV Richterschülerexamen mit Erfolg abgelegt haben

3.1 mindestens 20 Richterschülerzeugnisse in den Rasse bzw. Varietätsgruppen
haben, in denen das Examen abgelegt werden Soll, unterzeichnet von mindestens 10 verschiedenen Richtern.

3.2. Der Zeitraum zwischen dem 1. und dem 20. Richterschülerzeugnis darf nicht
mehr als 2 Jahre betragen.

Der Antrag zur Prüfungszulassung muss 6 Wochen vor Prüfungstermin dem Zuchtamtsvorsitzenden des SDRV in schriftlicher Form vorliegen. Mit dem Antrag müssen die erforderlichen Unterlagen für die entsprechende Prüfung eingereicht werden.

Am Tage des Richterschülerexamens darf der Kandidat seine eigenen Katzen, die in seiner Zuchtgemeinschaft lebenden und die in seinem Haushalt lebenden nur außer Konkurrenz ausstellen.

Die Prüfung muss von mindestens 2 Richtern abgenommen werden. Richter, die als Examinatoren auftreten müssen mindestens 2 Jahre Richter in der zu prüfenden Rasse bzw. Varietät sein oder diese wenigstens 20 mal gerichtet haben.

Der Zuchtamtsvorsitzende bittet 2 geeignete Examinatoren, die Prüfung abzunehmen. Sind genügend Katzen der entsprechenden Rasse bzw. Varietät gemeldet und haben 2 geeignete Examinatoren zugesagt, die Prüfung abzunehmen, erteilt der Zuchtamtsvorsitzende dem Kandidaten schnellstmöglich die Zusage zur Prüfungszulassung.

Die theoretische und die praktische Prüfung wird nach dem GCCF Standard abgelegt. Ist für die entsprechende Rasse oder Varietät kein GCCF Standard vorhanden, tritt der CFA Standard ein. Sind von beiden Organisationen keine Standards vorhanden, entscheidet der SDRV Zuchtamtsvorsitzende zusammen mit den Prüfungsrichter und dem Prüfungskandidaten.

Sollten Prüfungen bei fremden Vereinen abgelegt werden, so ist ein Duplikat der Prüfungsanmeldung vor der Prüfung an den SDRV Zuchtamtsvorsitzenden einzureichen. Sofort nach der Prüfung ist diesem auch das Ergebnis bekannt zu geben.

Alle Prüfungsunterlagen werden im Archiv des SDRV abgelegt.

Die theoretische Prüfung

Fragen über Rasse, Standard incl. Farben, Muster und Katzengenetik.

Die Fragen müssen schriftlich beantwortet werden ohne zur Hilfenahme von Büchern oder anderer Hilfsmittel. Dem Kandidaten werden zur Beantwortung der Fragen höchstens 4 Stunden Zeit gegeben. Die Antworten werden durch die beiden Prüfungsrichter kontrolliert.

Die Prüfung ist bestanden, wenn 80% der Fragen richtig beantwortet sind. Sind nur 70% der Fragen richtig beantwortet, wird eine mündliche Nachprüfung erforderlich, die vor beiden Examinatoren eine Aufwertung des zuvor erlangten Prüfungsergebnisses darstellen muss. Sind weniger als 70% der Fragen richtig beantwortet, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die Prüfungsfragen werden in der Muttersprache des Kandidaten vorgelegt.


Erst wenn der Kandidat den theoretischen Teil bestanden hat, darf er die praktische Prüfung ablegen. Besteht ein Kandidat die Theorie nicht, darf er sie 2-mal wiederholen.

Die praktische Prüfung

Die theoretische Prüfung wird anlässlich einer internationalen Katzenausstellung im Richterraum absolviert. Sie wird abgelegt, um beurteilen zu können, ob der Kandidat die Katzen nach ihrem Standard beurteilen kann, vollständige Richterberichte aufsetzen kann, Farbbestimmungen vornehmen kann, die Katzen platzieren und seine Entscheidungen begründen kann.

Der Prüfungsrichterbericht beinhaltet die Nummer, die Rasse, das Geschlecht und den Titel des Tieres, aber nicht dessen Farbe. Der Richterbericht des Kandidaten soll das gleiche Bewertungsergebnis aufweisen wie der des Bewertungsrichters. Sollte eine Abweichung auftreten, muss das Tier geholt werden und der Kandidat muss seine Angaben erklären. Es kann eine abweichende Meinung über ein Tier bestehen, jedoch muss diese im Rahmen des Standards begründet werden können.

Der praktische Teil des Examens muss vor der Best in Show beendet sein.

Besteht der Kandidat die praktische Prüfung nicht, so kann er diese 2-mal wiederholen ohne die theoretische Prüfung nochmals ablegen zu müssen. Besteht ein Kandidat die praktische Prüfung auch zum 3. Mal nicht, so muss auch die theoretische Prüfung wiederholt werden.

Zuvor sind 5 neue Richterschülerzeugnisse erforderlich.

Die Anzahl der Katzen in der praktischen Prüfung muss in Relation zur Menge der ausgestellten Rassen bzw. Farben stehen.
Es darf nur eine Prüfung pro Tag abgelegt werden.

Gruppen
1. Perser und Exotic
1.1 alle klassischen Farben und deren Tortievariationen
1.2 alle Silvers und Goldens außer Tabbies
1.3 alle Tabbies
1.4 alle Particolor incl. Harlekin und Van
1.5 alle Colourpoints
Der Prüfungskandidat muss mit der Gruppe 1.1 beginnen. Die weitere Folge ist frei wählbar. Es ist möglich, eine Prüfung ausschließlich für Exotics in den oben genannten Gruppen abzulegen. Kombinationen von Persern der einen Gruppe mit Exotics einer anderen Gruppe sind nicht erlaubt.

2. Halblanghaar
2.1 HI. Birma, Ragdoll
2.2 Maine Coon, Norwegische Waldkatze, Sibirische Katze
2.3 Türkisch Angora, Türkisch Van
2.4 Somali
2.5 Balinesen, Mandarin
Die Reihenfolge der Gruppen ist frei wählbar. Es ist auch möglich, für jede Rasse eine separate Prüfung abzulegen.

3. Halblanghaar - Kurzhaar
3.1 Abessinier/Somali
3.2 Siam/Balinesen
3.3.1 OKH/Mandarin
Die Reihenfolge der Gruppen ist frei wählbar.

4. Kurzhaar
4.1 Siam/OKH
4.2 BKH, American Shorthair, Snowshoe (die beiden letzteren mindestens in Theorie)
4.3 Burma, Tonkanesen, Bombay, Asian Group, Tiffanie (die beiden letzteren mindestens in Theorie)
4.4 Abessinier, Singapura (letztere mindestens in Theorie)
4.5 Russisch blau, Korat (letztere mindestens in Theorie)
4.6 Cornish Rex, Devon Rex, German Rex (letztere mindestens in Theorie)
4.7 Ocicat, Egyptian Mau, Leopardette
Die Reihenfolge der Gruppen ist frei wählbar.

Der Kandidat muss nicht Allroundrichter einer Haarkategorie sein, bevor er eine Prüfung in einer anderen Haarkategorie ablegen kann.
Bei eventuellen Abweichungen beschließen der Zuchtamtsvorsitzende und der 1. Vorsitzende des SDRV zusammen mit den Examinatoren und dem Prüfungskandidaten.

Beschlossen im Juli 1992
Am 19.11.2000 vom erweiterten Vorstand geändert.