Austellungsrichtlinien

Bestimmungen für Ausstellungen (durch Vorstandsbeschluss gültig seit 17.07.2009)

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Der SDRV veranstaltet

1.1.1 Nationale Ausstellungen

Dies sind solche, für die wenigstens 90 Katzen gemeldet werden. Auf nationalen Ausstellungen können nur Zertifikate bis zum CAC/CAP erworben werden. Das Richterkollegium kann sich allein aus deutschen Richtern zusammensetzen. Rassespezifische Ausstellungen haben immer den Status von nationalen Ausstellungen.

1.1.2 Internationale Ausstellungen

Dies sind solche, für die wenigstens 120 Katzen gemeldet wurden. Auf internationalen
Ausstellungen können Anwartschaften für internationale Titel (ab CAClB/CAPIB) neben denen für nationale Titel (CAC/CAP) erworben werden. Dem Richterkollegium müssen wenigstens zwei ausländische Richter angehören.

1.2 Der SDRV veranstaltet die Ausstellungen in eigener Regie und Verantwortung. Die Termine und Ausstellungshallen sind rechtzeitig anzuzeigen und mit den anderen Mitgliedsvereinen/- verbänden abzusprechen.

1.3 Titel und Titelanwartschaften werden nur anerkannt, wenn sie auf vom SDRV anerkannten Ausstellungen errungen werden.

1.4 Auf Ausstellungen des SDRV können ausstellen: organisierte Personen aller vom SDRV anerkannten Vereine, Vereinslose Katzenliebhaber.

1.5. Die Anmeldung der Katzen erfolgt beim Ausstellungsbüro des SDRV. Die Gebühren setzt der erweiterte Vorstand fest. Der Meldeschluss ist 3 Wochen vor der Ausstellung. Für bis zu diesem Zeitpunkt abgemeldete Tiere wird die volle Meldegebühr zurückerstattet. Bis zum Montag vor der Ausstellung 20.00 Uhr werden noch kostenlos Klassenänderungen oder Ummeldungen von Katzen angenommen. Danach werden nur noch Neuanmeldungen angenommen. Für diese Tiere ist ein um 5,00 € erhöhtes Meldegeld zu zahlen. Klassenänderungen am Samstagabend bzw. Sonntagmorgen der Ausstellung sind kostenlos.

2. Bestimmungen für die gemeldeten Katzen

2.1 Für alle gemeldeten / ausgestellten Katzen ist eine gültige Impfung lt. EU-Richtlinien gegen Tollwut, Katzenseuche und Katzenschnupfen nachzuweisen. Der Nachweis der Wirksamkeitsdauer der Impfstoffe muss vom Halter erbracht werden.

2.2 Es dürfen nur Katzen ausgestellt werden, die gesund, parasitenfrei und nicht tragend sind. Jede auszustellende Katze muss, bevor sie in die Ausstellungshalle gebracht werden darf, von einem Tierarzt oder einer entsprechend qualifizierten Person untersucht werden.

2.3 Ausgestellt werden können alle Rasse- und Hauskatzen.
Bei den im Gutachten zur Auslegung des § 11b des Tierschutzgesetzes genannten Rassen sind die jeweils dort aktuell geforderten Auflagen zu beachten und entsprechende Bescheinigungen unaufgefordert der Anmeldung beizulegen (z.B. Kopie des Audiometrietestes bei weißen Katzen).
Aussteller von potenten Katzen, die unter das Zuchtverbot des § 11b des Tierschutzgesetzes fallen, müssen damit rechnen, dass eine Anzeige durch den zuständigen Amtstierarzt erfolgen kann – der SDRV hat keinerlei Einfluss auf diese Verfahrensweise.

2.4 Jungtiere dürfen erst nach der vollendeten 10. Lebenswoche ausgestellt werden.
Die jeweilig gültigen Impfbestimmungen sind zu beachten.

3. Bestimmungen für die Stewarttätigkeit

3.1 Der Chefsteward

3.1.1 Die Aufsicht über die Stewards während des Richtens bis zum Ende der Best in Show-Wahl führt der vom Vorstand des SDRV eingesetzte Chefsteward. Er ist den Stewards gegenüber weisungsberechtigt und Bindeglied zwischen den Richtern und der Ausstellungsleitung. Er kann Stewards, die grob gegen die Regeln verstoßen, nach Absprache mit der Ausstellungsleitung von ihrer Tätigkeit entheben. Es können von der Ausstellungsleitung auch zwei Chefstewards eingesetzt werden.

3.1.2 Der Chefsteward muss das Ausstellungssekretariat benachrichtigen, wenn eine gemeldete Katze abwesend ist.

3.1.3 Der Chefsteward hat die Stewards in ihren Pflichten zu unterweisen.

3.2 Der Steward

3.2.1 Der Steward muss, um als solcher tätig sein zu können, mindestens 16 Jahre alt sein.

3.2.2 Jeder Steward ist vor Beginn des Richtens eingehend in seine Aufgaben einzuweisen.

3.2.3 Während des Richtens muss der Steward dem Richter Hilfe leisten unter Beachtung folgender Regeln:

3.2.3.1 Er muss während seiner Tätigkeit einen Kittel tragen und für eine sorgfältige Desinfizierung des Richtertisches, der Richterkäfige, seines Kittels und der Hände sorgen.

3.2.3.2 Er muss fähig sein, eine Katze korrekt aus dem Käfig zu nehmen.

3.2.3.3 Er darf den Richter nicht vor Beendigung des Richtens verlassen und muss sich bis zum Ende der Best in Show-Wahl zur Verfügung halten.

3.2.3.4 Er darf keinen Kommentar geben oder seine Meinung über eine Katze äußern noch deren Identität preisgeben.

3.2.3.5 Er darf die Bewertungsergebnisse den Ausstellern nicht mitteilen, es sei denn, dass der Richter dies ausdrücklich erlaubt und/oder seine Hilfe bei Sprachübersetzung in Anspruch nimmt.

3.2.3.6 Er muss den Chefsteward benachrichtigen, wenn eine gemeldete Katze abwesend ist.

3.2.3.7 Er darf niemals seine eigene Katze dem Richter präsentieren.

3.2.3.8 Er muss den Ring verlassen, wenn eine Rasse/Farbe gerichtet wird, in der seine eigene Katze konkurriert. In diesem Fall muss ein Ersatz vom SDRV gestellt werden.

3.2.4 Der Steward erhält am Ende jeder Ausstellung von dem Richter, dem er zugeteilt war, ein Stewardzeugnis, das Angaben enthält über die jeweils getragenen Katzenrassen/-farben sowie  die Eignung des Steward für diese Tätigkeit. Das Stewardzeugnis ist vom Richter und der Ausstellungsleitung zu unterschreiben.

4. Bestimmungen für Richter

4.1 Die Richter dürfen vor Beendigung des Richtens sowie der Best in Show-Wahl keinen Einblick in den Katalog nehmen.

4.2 Sie dürfen sich weder von den Ausstellern, noch von der Ausstellungsleitung, den Stewards und den Richterschülern in ihrer Urteilsfindung beeinflussen lassen.

4.3 Richter selbst dürfen nur Tiere außer Konkurrenz ausstellen.

5. Bestimmungen für Richterschüler

Es finden analoge Anwendung die Bestimmungen 4.1 bis 4.4

6. Ausstellungsklassen und Titel

6.1 Allgemeine Richtlinien

6.1.1 Die Katzen werden in ihrer Rasse/Farbe getrennt gerichtet nach Ausstellungs- Klassen (6.2) und Geschlecht. Die ersten 4 Tiere jeder Gruppe sind zusätzlich zur Gesamtbewertung zu platzieren (also z.B. v1, v2, sg3, sg4). Jedes nachfolgend bewertete Tier kann in der Gesamtbewertung nicht über das Ergebnis des letztplatzierten gestellt werden. So folgt auf v4 als nächstmögliche Höchstbewertung v, auf sg4 folgt sg usw. Je nach Qualität der Tiere kann der Richter ganze Bewertungseinheiten überspringen.

6.1.2 Der Richter kann die Vergabe des Siegeranwartschaft-Zertifikates (6.2) für das in seiner Gruppe mit v1 bewertete Tier verweigern. Dies ist mit ,,v1 ohne" auf dem Richterberlcht zu vermerken.

6.1.3 Richterentscheidungen sind unanfechtbar.

6.1.4 Es muss, wenn die räumlichen Gegebenheiten vorhanden sind, offen gerichtet werden.

6.1.5 Umschreibungen einer Katze in eine andere Rasse/Farbe durch einen Richter sind nur einmal möglich. Das betreffende Tier muss nach der Umschreibung in der entsprechenden Rasse/Farbe gemeldet werden.

6.1.6 Nach Erreichen eines Titels muss das betreffende Tier in der nächst höheren Klasse ausgestellt werden. Errungene Titel sind Bestandteil des Namens in Zusammenhang mit der Rasse/ Farbe.

6.1.7 Wurde ein Tier in einer Ausstellungsklasse öfter als für den Titelerwerb möglich von dem selben Richter beurteilt, werden die entsprechenden Zertifikate nur anerkannt nach Gegenzeichnung der Richterberichte durch einen weiteren Richter anlässlich der jeweiligen Ausstellung.

6.2 Ausstellungsklassen und Titel im Einzelnen sind die:

6.2.1 Wurfklasse

In derWurfklasse werden mindestens 2 Tiere desselben Wurfes ausgestellt (mit oder ohne Mutter), die am Ausstellungstage mindestens die 10. Lebenswoche vollendet haben nicht älter als 20 Wochen sind. Die höchstmögliche Bewertung ist v1.

6.2.2 Kittenklasse

In der Kittenklasse werden Tiere ausgestellt die am Ausstellungstage mindestens 10 Wochen, aber noch nicht 6 Monate alt sind. Zusätzlich zur Höchstbewertung v1 kann der Richter das CACP (Certificat d‘Aptitude au Championat-Petit) vergeben. Das dreimalige Erringen des CACP berechtigt die Katze zum Führen des Titels  ,,KittenChampion" (K.Ch).

6.2.3 Jugendklasse

In der Jugendklasse werden Tiere ausgestellt, die am Ausstellungstage mindestens 6, aber noch nicht 9 Monate alt sind. Zusätzlich zur Höchstbewertung v1 kann der Richter das CACJ (Certificat d‘Aptitude au Championat-Jeunesse) vergeben. Das dreimalige Erringen des CACJ berechtigt die Katze zum Führen des Titels ,,JugendChampion" (J.Ch).

6.2.4 Offene Klasse

Beim SDRV wird pro Tag eine Anwartschaft vergeben. Die Zertifikate von Fremdverbänden werden nur dann anerkannt, wenn das Tier am Ausstellungstag mindestens 9 Monate und 1 Tag alt war. Es werden nur Tiere ausgestellt, die unkastriert sind und noch keine Titel errungen haben. Zusätzlich zur Höchstbewertung v1 kann der Richter das CAC (Certificat d‘Aptitude au Championat) vergeben. Das dreimalige Erringen des CAC unter 3 verschiedenen Richtern berechtigt die Katze zum Führen des Titels ,,Champion" (Ch).

6.2.5 Championklasse

In der Championklasse werden Tiere ausgestellt, die den Titel Champion errungen haben und unkastriert sind. Zusätzlich zur Höchstbewertung v1 kann der Richter das CACIB (Certificat d'Aptitude au Championat international de Beauté) vergeben. Das 3malige Erringen des CACIB in 2 Ländern unter mindestens 2 verschiedenen Richtern berechtigt die Katze zum Führen des Titels ,,Champion International" (Ch.lnt.) Alternativ dazu berechtigt das 5-malige Erreichen des CACIB im Inland unter mindestens 4 verschiedenen Richtern aus 3 verschiedenen Ländern die Katze zum Führen des Titels „Champion International“.

6.2.6 Internationale Championklasse

In der internationalen Championklasse werden Tiere ausgestellt die den Titel ,,Ch.lnt" errungen haben und unkastriert sind. Zusätzlich zur Höchstbewertung v1 kann der Richter das CAGCI (Certificat d’Aptitude au Grand Championat International) vergeben. Das 3malige Erringen des CACGI in 2 verschiedenen Ländern unter 2 verschiedenen Richtern berechtigt die Katze, den Titel ,,Grand Champion International" zu führen (Gr.Ch.Int.) Alternativ dazu berechtigt das 7-malige Erreichen des CAGCI im Inland unter mindestens 5 verschiedenen Richtern aus 4 verschiedenen Ländern die Katze zum Führen des Titels „Grand Champion International“.

6.2.7 Grand International Championklasse

In der International Championklasse werden Tiere ausgestellt die den Titel ,,Gr.Ch.lnt" errungen haben und unkastriert sind. Zusätzlich zur Höchstbewertung v1 kann der Richter das CACE (Certificat d‘Aptitude au Championat d'Europe) vergeben. Das 3malige Erringen des CACE unter 3 verschiedenen Richtern, in 2 verschiedenen Ländern berechtigt die Katze zur Führung des Titels „Europa Champion" (Eu.G.C.l.). Alternativ dazu berechtigt das 9-malige Erreichen des CACE im Inland unter mindestens 5 verschiedenen Richtern aus 4 verschiedenen Ländern die Katze zum Führen des Titels „Europa Champion“.

6.2.8 Europa Championklasse

In der Europa Championklasse werden Tiere ausgestellt die den Titel ,,Eu.G.C.l." errungen haben und unkastriert sind. Zusätzlich zur Höchstbewertung v1 kann der Richter das GCACE (Certificat d‘Aptitude au Grand Championat d'Europe) vergeben. Das 3malige Erringen des GCACE unter drei verschiedenen Richtern in 2 verschiedenen Ländern berechtigt die Katze zur Führung des Titels ,,Grand Europa Champion" (Gr.Eu.Ch.). Alternativ dazu berechtigt das 12-malige Erreichen des GCACE im Inland unter mindestens 7 verschiedenen Richtern aus 5 verschiedenen Ländern die Katze zum Führen des Titels „ Grand Europa Champion“.

6.2.9 Große Europa Championklasse

In der Großen Europa Championklasse werden Tiere ausgestellt die den Titel ,,Gr.Eu.G.C.l." errungen haben und unkastriert sind. Zusätzlich zur Höchstbewertung v1 kann der Richter das CACM vergeben. Das 3malige Erringen des CACM unter drei verschiedenen Richtern aus drei verschiedenen Ländern und 2 verschiedenen Kontinenten in 3 verschiedenen Ländern und 2 verschiedenen Kontinenten berechtigt die Katze zur Führung des Titels ,,World Champion" (W.Ch.). Alternativ dazu berechtigt das 13-malige Erreichen des CACM unter 10 verschiedenen Richtern aus fünf verschiedenen Ländern und 2 verschiedenen Kontinenten in 5 verschiedenen Ländern die Katze zur Führung des Titels ,,World Champion"

6.2.10 Kastratenklassen

Es finden analoge Anwendungen 6.2.4 bis 6.2.9. Das Wort ,,Champion" ist jeweils durch das Wort ,,Premior" (Pr.) zu ersetzen.

6.2.11 Ehrenklasse

In der Ehrenklasse werden Tiere ausgestellt die den ,,W.Ch." bzw. ,,W.Pr." errungen haben. Sind von jeder der 4 Haarkategorien (Langhaar, Semi-Langhaar, Kurzhaar, Siam/Orientalisch Kurzhaar) mindestens 3 Tiere anwesend, kann getrennt nach diesen Kategorien gerichtet werden. Fehlt ein Teil der nötigen Anzahl Tiere, fallen Siam/OKH und Kurzhaar, Langhaar und Semi/Langhaar zusammen. Darüber hinaus wird in dieser Klasse nicht mehr getrennt nach Rasse, Farbe und Geschlecht gerichtet. Pro Bewertungsgruppe plaziert der Richter die besten 3 Tiere mit 1., 2. und 3.; alle übrigen Tiere erhalten einen Ehrenpreis. Das jeweils erstplazierte Tier jeder Gruppe nimmt automatisch an der Best in Show-WahI teil, sofern sich der Richter nicht dagegen entscheidet.

6.2.12 Farbbestimmungsklasse

In dieser Klasse werden Katzen mit bekannter Herkunft gemeldet, deren Farbe nicht eindeutig feststeht. Sie konkurrieren nach der Bestimmung in der entsprechenden Rasse, Farbe und Klasse.

6.3 Hauskatzen

Als Hauskatzen werden alle Tiere gemeldet, die keinem Rassestandard entsprechen. Sie werden nach Gesundheit, PfIegezustand und harmonischem Äußeren beurteilt. Bei der Bewertung soll deutlich zu erkennen sein, dass das Tier mit einer guten Platzierung keine ,,schlechte" Rassekatze ist. Sie werden platziert mit 1.,2.,3.; sofern jeweils 3 Tiere anwesend sind, kann nach eschlecht getrennt gerichtet werden

6.4 Außer Konkurrenz

Tiere, die außer Konkurrenz ausgestellt werden, werden nicht gerichtet und erhalten keine Bewertung.

6.5 Bestimmungen für die Vergabe des Titels ,,Best in colour"

6.5.1 Das Zertifikat ,,Best in colour" können nur Tiere erhalten, die über den Erwerb eines Siegeranwartschaft-Zertifikates bzw. v1 in den Jugendklassen hinaus, in besonderem Maße die Merkmale ihrer Rasse verkörpern.

6.5.2 Für die Vergabe von ,,Best in colour" müssen pro Rasse/Farbe mindestens 3 Tiere anwesend sein. Sind neben 3 erwachsenen Tieren darüber hinaus wenigstens 3 Jungtiere/Kitten anwesend, kann das bereits mit v1 bewertete Tier das Zertifikat ,,Best in colour Jungtier" erhalten. Sind weniger als 3 Erwachsene, Tiere anwesend, wird für Erwachsene und Jungtiere/Kitten zusammen nur einmal das Zertifikat ,,Best in colour" vergeben, unabhängig von der Anzahl der Jungtiere.

Sind in der betreffenden Rasse/Farbe mindestens 3 Kastraten anwesend, kann der beste Kastrat das Zertifikat ,,Best in colour Kastrat" erhalten.

6.6 Bestimmungen für den Ablauf der Best- in-Show-Wahl

6.6.1 Die Best in Show-WahI wird offen veranstaltet

6.6.2 Für die Best in Show gibt es insgesamt 3 Haarkategorien:

Langhaar (inkl. Exotic Shorthair), Halblanghaar, Kurzhaar

Zusätzliche Best in Show-Wahlen in den jeweiligen Haarkategorien, bzw. Sonder Shows können kurzfristig durch die Ausstellungsleitung entschieden werden.

6.6.3 Innerhalb einer Rasse/Farbe können ausschließlich Tiere nominiert werden, die ein Siegeranwartschafts-Zertifikat oder v1 in der Jugend bzw. Kittenklasse erhalten haben.

6.6.4 Gemäß 6.6.2 nominiert jeder Richter innerhalb der von ihm gerichteten Haarkategorie/-gruppe

  • sein bestes männliches erwachsenes Tier
  • sein bestes weibliches erwachsenes Tier
  • seinen besten männlichen Kastraten
  • seinen besten weiblichen Kastraten
  • sein bestes Jungtier männlich
  • sein bestes Jungtier weiblich
  • sein bestes männliches Kitten
  • sein bestes weibliches Kitten
  • seinen besten Wurf

6.6.5 Per geheimer Abstimmung durch die nominierenden Richter erfolgt gemäß 6.6.2 pro Haarkategorie/Haarkategoriegruppe die

6.6.5.1 Wahl des besten männlichen Tieres aus allen nominierten männlichen unkastrierten Tieren. Das erstplazierte erhält den Titel ,,Best in Show männlich".

6.6.5.2 Wahl des besten weiblichen Tieres aus allen nominierten weiblichen unkastrierten Tieren. Das erstplazierte erhält den Titel ,,Best in Show weiblich".

6.6.5.3 Wahl des besten männlichen Tieres aus allen nominierten männlichen Kastraten. Das erstplazierte erhält den Titel ,,Best in Show Kastrat männlich“.

6.6.5.4 Wahl des besten weiblichen Tieres aus allen nominierten weiblichen Kastraten.
Das erstplazierte erhält den Titel ,,Best in Show Kastrat weiblich".

6.6.5.5 Wahl des besten männlichen Tieres aus allen nominierten männlichen Jungtieren. Das erstplazierte erhält den Titel ,,Best in Show Jungtier männlich".

6.6.5.6 Wahl des besten weiblichen Tieres aus allen nominierten weiblichen Jungtieren.
Das erstplazierte erhält den Titel ,,Best in Show Jungtier weiblich".

6.6.5.7 Wahl des besten männlichen Tieres aus allen nominierten männlichen Kitten
Das erstplazierte erhält den Titel ,,Best in Show Kitten männlich".

6.6.5.8 Wahl des besten weiblichen Tieres aus allen nominierten weiblichen Kitten.
Das erstplazierte erhält den Titel „Best in Show Kitten weiblich".

6.6.5.9 Wahl des Siegers aus allen Best in Show Tieren einer Haarkategorie. Dieser erhält den Titel ,,Best of Best".

6.6.5.10 Wahl des besten Wurfes aus allen nominierten Würfen.

Der erstplazierte erhält den Titel ,,BesterWurf".

6.6.6.1 Wahl des Siegers der maximal 4 Best of Best Tieren durch alle auf dieser Ausstellung bewertenden Richter. Dieser erhält den Titel ,,SDRV-Sieger".

6.6.6.2 Wahl des besten Wurfes der Ausstellungen aus den maximal 4 Siegerwürfen von 6.6.5.9.

6.6.7 Der Wahlgang zu 6.6.6.1 wird in der Regel am Schluss der gesamten Best in Show-WahI für Einzeltiere durchgeführt. Er kann jedoch auch vorgezogen werden. Ist dies der Fall, kann er frühestens nach Ende des Wahlgangs 6.6.5.8 der 4. Haarkategorie durchgeführt werden.

Die Wahl der besten Würfe zu 6.6.5.9 und 6.6.6.2 ist von der Best in Show-Wahl für Einzeltiere unabhängig organisierbar.

Ausstellungsbedingungen des SDRV e.V.

Teilnahme

Zu den einzelnen Ausstellungsklassen können Katzen nur dann zugelassen werden, wenn ihr Alter bzw. ihr bisher erworbener Titel sie zur Konkurrenz in der entsprechenden Klasse berechtigt. Für die offene Klasse muss die gemeldete Katze am Ausstellungstag mindestens 9 Monate und 1 Tag alt sein. Für einen Wurf, der mindestens 2 Jungtiere derselben Eltern enthalten muss, gilt das Alter von 10 bis 20 Wochen.

Katzen können nur dann außer Konkurrenz ausgestellt werden, wenn derselbe Aussteller mindestens 1 Tier in der Konkurrenz gemeldet hat.

Alle Katzen müssen gesund und frei von Parasiten (Flöhe, Läuse, etc.) sein. Jede Katze muss lt. EU-Richtlinien gegen Tollwut, Katzenseuche und Katzenschnupfen geimpft sein.
Der Nachweis der Wirksamkeitsdauer der Impfstoffe muss vom Halter erbracht werden. Ausgestellte Würfe bedürfen der Erstimpfung, weitere Impfungen (Tollwut) müssen den örtlichen veterinärärztlichen Bestimmungen entsprechen. Über die Impfung ist ein Nachweis zu erbringen (lmpfpass).

Zurückweisung

Katzen, für die bei der tierärztlichen Einlasskontrolle kein Nachweis über die geforderten Impfungen vorgelegt werden kann, dürfen nicht in die Ausstellungshalle. Wird vom kontrollierenden Tierarzt oder der authorisierten Person bei einer Katze Parasitenbefall oder eine ansteckende Krankheit festgestellt, so wird allen Tieren dieses Ausstellers der Zutritt zur Ausstellung verwehrt. Ein Ersatzanspruch an den SDRV besteht in diesen Fällen nicht!

Meldegebühren

Die Meldegebühren sind auf dem Meldeformular vermerkt. Sie sind mit der Meldung zu begleichen (entweder durch Beilegen von Bargeld, eines Schecks über den fälligen Betrag oder durch Überweisung auf das Konto des SDRV).

Die Meldebestätigung wird erst nach Eingang der Zahlung verschickt. Meldungen, die nachweislich nach Meldeschluss eintreffen, können im Ausstellungskatalog nicht mehr veröffentlicht werden.

Meldeschluss ist drei Wochen vor der Ausstellung. Für bis zu diesem Zeitpunkt abgemeldete Tiere wird die volle Meldegebühr zurückerstattet.

Bis Montag 20.00 Uhr vor der Ausstellung werden noch kostenlos Klassenänderungen bzw. Ummeldungen von Katzen vorgenommen.

Danach werden nur noch Neuanmeldungen angenommen. Für diese ist ein um 5,-- € erhöhtes Meldegeld zu zahlen.

Klassenänderungen am Samstagabend bzw. Sonntagmorgen der Ausstellung sind kostenlos.

Haftung

Jegliche Haftung des SDRV e.V., seiner Organe, der Ausstellungsleitung sowie deren Beauftragten ist ausgeschlossen.

Jeder Aussteller haftet jedoch für den von ihm verursachten Schaden.

Die Teilnahme an der Ausstellung erfolgt auf eigenes Risiko.

Verschiedenes

Bei einer Verspätung, die der Aussteller zu vertreten hat, kann der Einlaß entschädigungslos verwehrt werden, wenn die Kontrolltierärzte die Ausstellung bereits verlassen haben.

Das Verlassen der Ausstellung mit den ausgestellten Tieren sowie die Auslieferung verkaufter Katzen vor dem offiziellen Ende der Veranstaltung ist untersagt.

Die Tiere dürfen nur in den für sie reservierten Käfigen untergebracht werden.
Das Rauchen im Ausstellungsraum ist untersagt.

Die zur Verfügung gestellten Käfige haben die Maße 70 x 70 x 70 cm.

Diese Ausstellungsbedingungen wurden im Januar 1993 verabschiedet und zuletzt 2023 angepasst.